FAQ
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen um eine Wohnung anmieten zu können?
Es freut uns, dass Sie sich entschieden haben bei uns Mieter zu werden.
Um eine Wohnung von uns zu bekommen, sollten Sie volljährig sein. Wir prüfen die Bonität über die Creditreform. Wenn Sie eine gute Auskunft haben, dann steht nichts mehr im Wege.
Ist jedoch Ihre Auskunft schlecht, ist das nicht direkt ein K.O.-Kriterium für uns. Hier ist die Art der Einträge wichtig, bzw. der Grund.
Ich will innerhalb des Bestandes der en|wohnen GmbH umziehen, wie ist der Ablauf?
Schön, dass Sie mit uns als Vermieter zufrieden sind und bei uns als Mieter bleiben, daher legen wir Ihnen auch keine Steine in den Weg.
Wenn die neue Wohnung bezugsfertig ist, können Sie in die neue Wohnung umziehen und geben uns die "alte" Wohnung ab. Wir verzichten hier auf die regulären Kündigungsfristen von 3 Monaten, so dass Sie keine doppelte Miete zahlen müssen.
Was ist ein Wohnberechtigungsschein?
Ein Wohnberechtigungsschein (WBS) wird benötigt, wenn eine Wohnung angemietet werden soll, die öffentlich gefördert ist. Wohnberechtigungsscheine bescheinigen dem Mieter, dass er berechtigt ist eine öffentlich geförderte Wohnung (Sozialwohnung) zu bewohnen.
Dieser Schein muss beantragt werden und ob Sie einen bekommen entscheidet Ihr Einkommen. Die Sachbearbeiter beim Job-Center oder beim Ennepe-Ruhr-Kreis können Ihnen Auskunft darüber geben, ob Sie berechtigt sind einen zu bekommen.
Wohnungen mit Wohnberechtigungsschein sind bei uns gesondert gekennzeichnet.
Darf man Satschüsseln anbringen?
Gemäß unserem Mietvertrag sind Satschüsseln und Parabolantennen nicht gestattet. Das Erscheinigungsbild unserer Häuser wird stark dadurch beeinträchtigt. Die Erfahrung zeigt auch, dass die Beschädigungen am Haus durch das Anbringen einer Satschüssel nicht unerheblich sind.
Jede Wohnung verfügt über einen digitalen Kabelanschluss. Sie haben die freie Anbieterwahl. Selbst schnelles Internet ist über unsere Kabelanschlüsse möglich.
Ist der Mietvertrag befristet?
Wir möchten langfristige Mieter, daher sind alle unsere Verträge Dauermietverträge.
Ich möchte einen Schaden melden.
Einen Schaden können Sie bequem hier online über unser Reparaturformular melden.
Wenn Sie die persönliche Ansprache vorziehen, steht Ihnen von 8-12 Uhr von Montags bis Freitags die Reperaturannahme unter der Rufnummer 02336 - 40 19 53 zur Verfügung.
Außerhalb der Zeiten läuft unser Anrufbeantworter, der regelmäßig abgehört wird.
Sollte es ein Notfall sein, dann nutzen Sie bitte unsere Notdienstnummern.
Welche Anliegen muss ich schriftlich vortragen?
Folgen Anliegen sollten schriftlich erfolgen:
- Kündigung der Wohnung
- Kündigung des Stellplatzes oder der Garage
- Mitteilung einer neuen Kontoverbindung
- Beschwerden jeglicher Art
- Namensänderung durch Heirat (Zusendung der Heiratsurkunde)
- Mitteilung über einen Sterbefall (Zusendung der Sterbeurkunde)
Muss ich Genossenschaftsanteile bezahlen?
Die en|wohnen GmbH ist ein kommunales Wohnungsunternehmen und ist keine Genossenschaft, daher müssen Sie bei uns keine Genossenschaftsanteile bezahlen bzw. hinterlegen.
Muss ich eine Kaution bezahlen?
Wir haben seit 2014 die Kautionen bei uns im Bestand eingeführt. Wir nehmen 3 Kaltmieten Kaution, die in Raten abgezahlt werden können.
Die Kaution wird auf ein gesondertes Kautionskonto bei der Stadtsparkasse Schwelm eingezahlt.
Was mache ich bei einem Notfall außerhalb der Geschäftszeiten?
In diesem Fall stehen Ihnen unsere Handwerksfirmen zur Verfügung. Die Rufnummern finden Sie hier.
Was mache ich bei Ruhestörungen durch den Nachbarn?
Der erste Weg sollte das Gespräch mit dem Nachbarn sein. Durch eine höfliche Ansprache kann er auf seine Fehler hingewiesen werden. Oftmals ist es dem "Ruhestörer" nicht bewusst, dass er andere mit seinem Tun belästigt.
Sollte der "Ruhestörer" nicht aufhören, steht es Ihnen frei, nach 22 Uhr die Polizei zu rufen.
Macht der "Ruhestörer" daraus eine Dauerveranstaltung, so sollten Sie uns schriftlich darüber informieren. Im Downloadbereich bieten wir Ihnen ein Lärmprotokoll zum Notieren der Störungen an.
Ich möchte ein Haustier in meine Wohnung aufnehmen, darf ich das?
Kleintiere wie Hamster, Goldfisch und Co. dürfen einziehen. Hier sollten Sie dennoch darauf achten, ob es zur Wohnungsgröße passt. Auch bei der Auswahl sollten Sie achten, dass es den Nachbarn nicht stören kann.
Zu unserem Bedauern haben wir im Laufe der Jahre immer wieder mit Fällen zu tun gehabt, in denen Tiere in unseren Wohnungen alles andere als artgerecht gehalten wurden - und leider haben wir keine Möglichkeit, dauerhaft sicherzustellen, dass die Haltung von Tieren im Bestand von en|wohnen wirklich artgerecht erfolgt.
Wir haben uns daher beizeiten dazu entschieden, die Haltung von Haustieren, insbesondere Hunde und Katzen, in unseren Wohnungen grundsätzlich zu untersagen. Diese Entscheidung ist uns nicht leicht gefallen, und wir sind uns bewusst, dass solche Grundsatzentscheidungen stets auch eine Kehrseite haben.
Ich ziehe in ein Altenheim. Was muss ich beachten?
Bei einem Umzug in ein Pflegeheim sollte eine ordentliche Kündigung an uns erfolgen.
Wenn wir eine Bestätigung vom Pflegeheim bekommen, dass Sie dort wohnen und die Wohnung geräumt ist, dann können wir die Kündigungsfrist verkürzen.
Wie lange ist die Kündigungsfrist?
Wenn Sie eine Wohnung ordentlich kündigen, beträgt die Kündigungsfrist 3 Monate. Die Kündigung sollte spätestens bis zum 3. Werktag eines Monats bei uns eingegangen sein.
Kann ich die Kündigungsfrist verkürzen?
Wenn die Wohnung in einem vermietbaren Zustand ist und Sie einen geeigneten Nachmieter für Ihre Wohnung haben, können wir die Kündigungsfrist verkürzen.
Da es hier unterschiedlichste Fälle gibt, bitten wir Sie uns anzusprechen, denn wir haben bisher immer eine Lösung gefunden.